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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simple Smile GmbH Dental Longevity by Dr. Sahar Haroon Bellerivestrasse 28 8008 Zürich Stand: Juni 2026 §

 

1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Simple Smile GmbH, Bellerivestrasse 28, 8008 Zürich, nachfolgend „Praxis“, und ihren Patientinnen und Patienten, nachfolgend „Patient“. 2. Die AGB gelten für zahnmedizinische, dentalhygienische, präventive, konservierende, restaurative, ästhetische, kieferorthopädische, invasive und minimalinvasive Leistungen sowie für damit zusammenhängende diagnostische, therapeutische, prophylaktische, digitale, administrative und labortechnische Leistungen. 3. Sie gelten ebenfalls für Zusatzprodukte, Retentionsprodukte, Hilfsmittel, Laborleistungen, Beratungen, Verlaufskontrollen, Nachsorgeleistungen und digitale Behandlungsplanungen. 4. Die AGB werden dem Patienten vor oder spätestens bei Vertragsabschluss in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Mit Terminvereinbarung, Unterzeichnung eines Behandlungsplans, Annahme eines Kostenvoranschlags, Bestellung eines Produkts oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennt der Patient diese AGB, soweit sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. 5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Behandlungspläne, Einwilligungserklärungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor. § 2 Leistungen der Praxis 1. Die Praxis erbringt Leistungen im Bereich der Zahnmedizin, Dentalhygiene, Prävention, Ästhetik, Kieferorthopädie sowie damit verbundene diagnostische, therapeutische und administrative Leistungen. 2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Befunderhebung, der medizinischen Situation, der Aufklärung, dem Behandlungsplan, dem Kostenvoranschlag und den zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen. 3. Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Regeln der zahnmedizinischen Wissenschaft und der beruflichen Sorgfalt. Ein bestimmter medizinischer, funktioneller oder ästhetischer Erfolg wird nicht garantiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 4. Die Praxis kann ihr Leistungsangebot für zukünftige Behandlungen anpassen. Bereits verbindlich vereinbarte Leistungen bleiben vorbehalten, sofern keine medizinischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründe eine Anpassung erforderlich machen. § 3 Vertragsabschluss 1. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Termin verbindlich vereinbart, ein Behandlungsplan angenommen, ein Kostenvoranschlag bestätigt, ein Produkt bestellt oder eine Leistung in Anspruch genommen wird. 2. Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp, Online-Buchungssystem oder über andere von der Praxis akzeptierte Kommunikationswege erfolgen. 3. Die Praxis kann eine Behandlung ablehnen, verschieben oder erst nach weiterer Abklärung durchführen, wenn medizinische, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dies sachlich rechtfertigen. 4. Notfall- und Behandlungspflichten nach zwingendem Recht bleiben vorbehalten. § 4 Kostenvoranschläge, Behandlungspläne und Preisangaben 1. Kostenvoranschläge, Offerten, Behandlungspläne, digitale Simulationen und Preisangaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Befund und stellen eine sorgfältige Einschätzung des voraussichtlichen Behandlungsumfangs dar. 2. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. 3. Änderungen des medizinischen Befundes, zusätzliche Befunde, technische Anpassungen, Laborleistungen, Materialkosten, externe Kosten, Patientenwünsche oder medizinisch notwendige Zusatzleistungen können zu Mehrkosten führen. 4. Die Praxis informiert den Patienten nach Möglichkeit vorgängig über wesentliche Kostenabweichungen. Medizinisch dringliche oder notwendige Massnahmen bleiben vorbehalten. 5. Preisangaben auf der Website, in Broschüren, Anzeigen, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Informationsmaterialien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. 6. Rabatte, Preisnachlässe, Kulanzleistungen, Sonderkonditionen oder kostenlose Zusatzleistungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von der Praxis bestätigt wurden. Nachweisbare individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. 7. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten Zusatzleistungen, Nachkontrollen, Anpassungen, Produkte, Retainer, Scans, Laborleistungen, externe Kosten und administrative Zusatzaufwände als kostenpflichtig, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Behandlungsumfang enthalten sind. § 5 Preise, Zahlung, Inkasso und Betreibung 1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken. 2. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Behandlungsplan, dem Kostenvoranschlag, der tatsächlich erbrachten Leistung, den verwendeten Materialien sowie allfälligen Laborleistungen und externen Kosten. 3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 4. Die Praxis kann vor Beginn einer Behandlung eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Teilzahlung verlangen, insbesondere bei umfangreichen, ästhetischen, kieferorthopädischen, invasiven, laborabhängigen oder speziell reservierten Leistungen. 5. Bei Zahlungsverzug kann die Praxis weitere planbare Behandlungen aussetzen, verschieben oder nur gegen Vorauszahlung fortführen. Medizinische Notfälle bleiben vorbehalten. 6. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen, angemessene Mahnkosten, Inkassoaufwand, Betreibungskosten und weitere notwendige Rechtsverfolgungskosten dem Patienten belastet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 7. Bleibt eine Rechnung trotz Mahnung unbezahlt oder verweigert der Patient die Zahlung ohne berechtigten Grund, kann die Praxis die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben oder rechtliche Schritte einleiten, insbesondere ein Betreibungsverfahren nach Schweizer Recht. 8. Zahlungen über Drittanbieter, Finanzierungslösungen oder externe Rechnungsstellen unterliegen ergänzend deren jeweiligen Bedingungen. 9. Einwendungen gegen Rechnungen sind der Praxis innert angemessener Frist schriftlich mitzuteilen. Unbestrittene Teilbeträge bleiben zahlungspflichtig. § 6 Mitwirkungspflichten und Anamnese 1. Der Patient verpflichtet sich, der Praxis vollständige, aktuelle und wahrheitsgemässe Angaben zu seiner Person, seinem Gesundheitszustand, bestehenden Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen, Allergien, Schwangerschaften, früheren Behandlungen und sonstigen behandlungsrelevanten Umständen zu machen. 2. Anamneseformulare, Gesundheitsfragebögen, Einverständniserklärungen und sonstige medizinisch relevante Angaben sind vollständig und nach bestem Wissen auszufüllen. 3. Gesundheitsveränderungen, Schmerzen, Entzündungen, Schwellungen, Infektionen, Unverträglichkeiten oder andere behandlungsrelevante Umstände sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen. 4. Der Patient verpflichtet sich, zahnärztliche, dentalhygienische und organisatorische Anweisungen der Praxis einzuhalten, insbesondere Kontrolltermine wahrzunehmen, Nachsorgemassnahmen einzuhalten, Aligner oder Retainer gemäss Anweisung zu tragen und empfohlene Mundhygienemassnahmen umzusetzen. 5. Kommt der Patient seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nach, kann dies das Behandlungsergebnis beeinträchtigen, den Behandlungsverlauf verlängern oder zusätzliche Kosten verursachen. 6. Zusätzliche Kosten, Verzögerungen oder Behandlungsanpassungen, die infolge fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, können dem Patienten belastet werden, soweit sie sachlich begründet und gesetzlich zulässig sind. § 7 Aufklärung und Einwilligung 1. Der Patient wird vor medizinisch relevanten Behandlungen über Befund, Diagnose, Behandlungsoptionen, wesentliche Risiken, mögliche Alternativen, voraussichtliche Kosten und Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt, soweit dies für die konkrete Behandlung erforderlich ist. 2. Die Aufklärung kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch geeignete Informationsunterlagen erfolgen. 3. Der Patient ist verpflichtet, Unklarheiten, Fragen oder Bedenken vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. 4. Eine Behandlung erfolgt grundsätzlich nur nach Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, sofern gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist. 5. Der Patient kann eine Behandlung ablehnen oder seine Einwilligung widerrufen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Produkte, Laborleistungen, Planungsleistungen und externe Kosten bleiben zahlungspflichtig, soweit sie angefallen und gesetzlich zulässig sind. 6. Bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Patienten erfolgt die Einwilligung durch die gesetzliche Vertretung, soweit gesetzlich erforderlich. § 8 Digitale Kommunikation 1. Die Praxis kann für organisatorische und administrative Mitteilungen E-Mail, SMS, WhatsApp, Telefon, Online Buchungssysteme oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel verwenden. 2. Dazu gehören insbesondere Terminbestätigungen, Terminerinnerungen, Rückfragen, organisatorische Hinweise, Rechnungsinformationen, Dokumentenübermittlungen, Behandlungsinformationen und Nachsorgehinweise. 3. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass elektronische Kommunikationsmittel Sicherheitsrisiken aufweisen können. Die Praxis verwendet solche Kommunikationsmittel unter Beachtung angemessener Sorgfalt. 4. Gesundheitsdaten und besonders vertrauliche Informationen werden nur über elektronische Kommunikationsmittel übermittelt, soweit dies erforderlich, gesetzlich zulässig und vom Patienten nicht untersagt ist oder der Patient den entsprechenden Kommunikationsweg gewählt hat. 5. Der Patient ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und Änderungen unverzüglich bekanntzugeben. 6. Mitteilungen der Praxis gelten als zugestellt, sobald sie an die zuletzt vom Patienten angegebene Kontaktadresse, Telefonnummer oder elektronische Adresse versendet wurden, soweit gesetzlich zulässig. § 9 Termine, Stornierungen und Nichterscheinen 1. Termine stellen verbindlich reservierte Behandlungszeiten dar. 2. Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. 3. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage beziehungsweise Terminverschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann die Praxis eine Ausfallgebühr entsprechend der reservierten Behandlungszeit verrechnen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. 4. Die Ausfallgebühr berechnet sich pro angefangene 15 Minuten der reservierten Behandlungszeit wie folgt: a) Zahnarzt oder Zahnärztin: CHF 95.15 pro angefangene 15 Minuten. b) Dentalhygiene: CHF 48.80 pro angefangene 15 Minuten. c) Prophylaxeassistenz: CHF 31.70 pro angefangene 15 Minuten. 5. Massgebend ist die reservierte Behandlungsdauer sowie die für den Termin vorgesehene Behandlerkategorie. 6. Bei kombinierten Terminen mit mehreren Behandlern oder mehreren Leistungen kann die Ausfallgebühr entsprechend den jeweils reservierten Zeitblöcken und Behandlerkategorien berechnet werden. 7. Die Praxis berücksichtigt ersparte Aufwendungen und eine allfällige anderweitige Vergabe des Termins angemessen. 8. Unvorhersehbare Erkrankungen, medizinische Notfälle oder besondere Umstände können berücksichtigt werden. Der Patient bleibt verpflichtet, die Praxis so früh wie möglich zu informieren. 9. Wiederholte kurzfristige Absagen oder wiederholtes Nichterscheinen können dazu führen, dass weitere Termine nur nach individueller Prüfung oder gegen Vorauszahlung vergeben werden. Medizinische Notfälle bleiben vorbehalten. § 10 Kieferorthopädie, Invisalign und Aligner 1. Kieferorthopädische Behandlungen, insbesondere mit Alignern, Invisalign oder vergleichbaren Systemen, beruhen auf individueller Planung und setzen eine aktive Mitwirkung des Patienten voraus. 2. Digitale Simulationen, ClinChecks, Vorschauen oder visuelle Darstellungen zeigen eine geplante oder mögliche Behandlungsentwicklung. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar. 3. Der Behandlungserfolg hängt insbesondere von der individuellen biologischen Reaktion, der Tragedauer, der Mundhygiene, der Wahrnehmung von Kontrollterminen, der Einhaltung von Anweisungen und der allgemeinen Mitarbeit des Patienten ab. 4. Der Patient verpflichtet sich, Aligner gemäss den Anweisungen der Praxis zu tragen, zu pflegen und aufzubewahren. 5. Nicht oder unzureichend getragene Aligner, verlorene oder beschädigte Aligner, verspätete Kontrollen oder nicht eingehaltene Anweisungen können zu Verzögerungen, zusätzlichen Behandlungsschritten oder Mehrkosten führen. 6. Refinements, zusätzliche Scans, neue Planungen, weitere Aligner, zusätzliche Attachments, neue Retainer oder Nachkorrekturen sind nur dann im ursprünglichen Behandlungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Nach Abschluss einer Alignerbehandlung können spätere Veränderungen der Zahnstellung auftreten, insbesondere durch unzureichende Retention, Wachstum, biologische Faktoren, Parafunktionen, Knirschen, Pressen oder andere medizinische Umstände. 8. Eine erneute Behandlung, ein Refinement oder die Wiederaufnahme einer abgeschlossenen Behandlung kann zusätzliche Kosten verursachen. § 11 Retention und Retainer 1. Nach kieferorthopädischen Behandlungen ist eine langfristige, regelmässige und konsequente Retention erforderlich, um das Behandlungsergebnis möglichst zu stabilisieren. 2. Retentionsmassnahmen können festsitzende Retainer, herausnehmbare Retainer, Vivera Retainer oder andere geeignete Massnahmen umfassen. 3. Welche Retentionsmassnahme vereinbart ist, ergibt sich aus dem Behandlungsplan, der Aufklärung oder der individuellen Vereinbarung. 4. Eine Kombination aus festsitzender und herausnehmbarer Retention ist nur dann im Behandlungspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 5. Der Patient ist für das Tragen, die Pflege, die Kontrolle und die rechtzeitige Meldung von Problemen mit herausnehmbaren Retainern verantwortlich. 6. Beschädigte, verlorene, nicht passende oder nicht getragene Retainer sind der Praxis unverzüglich zu melden. 7. Ersatzretainer, zusätzliche Retainer, erneute Scans, Reparaturen, Nachbestellungen oder Anpassungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt oder nichts anderes vereinbart wurde. 8. Die Praxis übernimmt keine Garantie dafür, dass die Zahnstellung dauerhaft unverändert bleibt. Eine langfristige Stabilität hängt wesentlich von der Retention und der individuellen biologischen Situation ab. § 12 Präventive, ästhetische, invasive und ergänzende Behandlungen 1. Präventive, ästhetische, invasive, minimalinvasive und ergänzende Behandlungen erfolgen nach individueller Beurteilung und medizinischer Indikation beziehungsweise nach vereinbartem Behandlungsziel. 2. Ergebnisse können individuell unterschiedlich ausfallen und hängen von medizinischen, biologischen, verhaltensbezogenen und technischen Faktoren ab. 3. Bei ästhetischen Behandlungen schuldet die Praxis eine fachgerechte Durchführung, jedoch kein bestimmtes subjektives Schönheitsempfinden oder garantiertes ästhetisches Ergebnis. 4. Der Patient ist verpflichtet, relevante medizinische Informationen vollständig offenzulegen, insbesondere Allergien, Medikamenteneinnahmen, Schwangerschaft, frühere Komplikationen, Blutgerinnungsstörungen, Infektionen, Entzündungen oder andere Risiken. 5. Die Praxis kann eine Behandlung verschieben, ablehnen oder anpassen, wenn medizinische, hygienische, organisatorische oder rechtliche Gründe dies erfordern. § 13 Fotos, Videos, Scans, Röntgenbilder und Dokumentation 1. Die Praxis ist berechtigt und verpflichtet, die Behandlung angemessen zu dokumentieren. 2. Zur Diagnostik, Planung, Durchführung, Verlaufskontrolle, Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der Behandlung können Fotografien, Videos, intraorale Bilder, digitale Scans, Röntgenbilder, Modelle, Notizen, Befunde und weitere Unterlagen erstellt und gespeichert werden. 3. Die Patientendokumentation wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben geführt, geschützt und aufbewahrt. 4. Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht in seine Patientendokumentation. 5. Die Herausgabe von Kopien erfolgt nach Massgabe des anwendbaren Rechts. Angemessene Aufwände können verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig. 6. Für interne Schulungs-, Qualitäts- und Dokumentationszwecke können Aufnahmen verwendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. 7. Eine Verwendung von Foto-, Video-, Scan- oder Bildaufnahmen zu externen Präsentations-, Informations-, Social Media-, Website- oder Werbezwecken erfolgt nur mit separater Einwilligung des Patienten, sofern eine Identifizierbarkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist. 8. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Patient namentlich genannt wird, das vollständige Gesicht erkennbar ist oder der Patient anderweitig identifizierbar ist, erfolgt ausschliesslich mit separater ausdrücklicher Einwilligung. 9. Der Patient kann eine erteilte Einwilligung für zukünftige Verwendungen jederzeit widerrufen. Bereits rechtmässig erstellte und verwendete Materialien bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. § 14 Gewährleistung und Beanstandungen 1. Die Praxis gewährleistet die fachgerechte Erbringung ihrer Leistungen nach den anerkannten Regeln der zahnmedizinischen Wissenschaft. 2. Eine Garantie für einen bestimmten medizinischen, funktionellen oder ästhetischen Erfolg wird nicht übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 3. Beanstandungen, Beschwerden, Schmerzen, Unverträglichkeiten, Defekte, Passungenauigkeiten oder sonstige Probleme sind der Praxis möglichst unverzüglich mitzuteilen. 4. Der Patient hat der Praxis Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt zu prüfen und eine fachliche Beurteilung vorzunehmen. 5. Gewährleistungs- oder Nachbesserungsansprüche können eingeschränkt sein, wenn der Mangel oder das unerwünschte Ergebnis auf fehlende Mitwirkung, unzureichende Mundhygiene, Nichtbefolgen von Anweisungen, Nichttragen von Alignern oder Retainern, versäumte Kontrolltermine, unsachgemässe Handhabung, Unfall, Fremdeinwirkung oder Behandlungen durch Dritte zurückzuführen ist. 6. Die Praxis entscheidet nach fachlicher Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Nachbesserung, Reparatur, Anpassung oder Ersatzleistung medizinisch angezeigt und geschuldet ist. 7. Gesetzlich zwingende Rechte des Patienten bleiben vorbehalten. § 15 Behandlungsunterbruch und Behandlungsabbruch 1. Der Patient kann eine Behandlung jederzeit abbrechen oder auf eine Fortsetzung verzichten. 2. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Produkte, Laborleistungen, Planungsleistungen, externe Kosten und vereinbarte Aufwände bleiben zahlungspflichtig, soweit sie tatsächlich angefallen und gesetzlich zulässig sind. 3. Die Praxis kann eine Behandlung aus wichtigen Gründen unterbrechen oder beenden. 4. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei fehlender Mitwirkung, wiederholtem Nichterscheinen, wiederholten kurzfristigen Absagen, offenen Forderungen, nachhaltigem Vertrauensverlust, respektlosem oder unangemessenem Verhalten, medizinischen Risiken, nicht eingehaltenen Anweisungen oder wenn die Behandlung fachlich nicht mehr verantwortbar erscheint. 5. Vor einem Behandlungsabbruch informiert die Praxis den Patienten nach Möglichkeit und weist auf allfällige medizinische Risiken hin. 6. In dringenden Fällen oder bei unzumutbarer Fortsetzung bleibt ein sofortiger Abbruch vorbehalten. 7. Gesetzliche Behandlungspflichten in Notfällen bleiben vorbehalten. § 16 Haftung 1. Die Praxis haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit kann, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt werden. Eine Haftung für sorgfältig erbrachte medizinische Behandlungen ohne Pflichtverletzung wird nicht übernommen. 3. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Reiseaufwand oder sonstige mittelbare Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. 5. Die Praxis haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Patienten, Nichtbefolgen von Anweisungen, fehlende Mitwirkung, unsachgemässe Anwendung von Produkten, Behandlungen durch Dritte oder eigenmächtige Änderungen des Behandlungsplans entstehen, soweit die Praxis hierfür nicht verantwortlich ist. 6. Die Praxis haftet nicht für das Ausbleiben eines bestimmten ästhetischen Ergebnisses, sofern die Behandlung fachgerecht erfolgt ist. § 17 Datenschutz und Berufsgeheimnis 1. Die Praxis bearbeitet Personendaten und Gesundheitsdaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz sowie den anwendbaren gesundheitsrechtlichen Bestimmungen. 2. Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und nur bearbeitet, soweit dies für Behandlung, Dokumentation, Abrechnung, Qualitätssicherung, Kommunikation, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist. 3. Die Praxis und ihre Mitarbeitenden unterstehen den anwendbaren Geheimhaltungs- und Berufspflichten. 4. Eine Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Patienten, aufgrund gesetzlicher Grundlage oder soweit dies für Behandlung, Laborleistungen, Abrechnung, Inkasso, Versicherungsabklärungen oder administrative Abläufe erforderlich und zulässig ist. 5. Die Datenschutzerklärung der Praxis bildet ergänzend Bestandteil dieser AGB. 6. Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Rechte auf Auskunft, Einsicht, Berichtigung und weitere datenschutzrechtliche Ansprüche. 7. Die Praxis trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Patientendaten. § 18 Änderungen, Vertragsbestandteile und salvatorische Klausel 1. Diese AGB, der Behandlungsplan, Kostenvoranschläge, Patienteninformationen, Einverständniserklärungen, Datenschutzerklärung und weitere schriftliche Vereinbarungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit den Leistungen der Praxis. 2. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor. Mündliche Nebenabreden sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. 3. Die Praxis kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anpassen. 4. Für bereits vereinbarte Behandlungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern keine gesetzlich zulässige Änderung vereinbart wird. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 6. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Soweit zulässig, ist eine Regelung anzustreben, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. § 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Praxis und dem Patienten findet Schweizer Recht Anwendung. 2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Zürich Gerichtsstand. 3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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